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Erste Hilfe in Bildungs und Betreuungseinricht-ungen

Erste Hilfe ist für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen besonders wichtig, da sie mit (teilweise) schutzbedürftigen Menschen arbeiten. Besonders im Fokus stehen dabei Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wie bspw. Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII müssen Schulen die Möglichkeit einer sachgerechten Erste Hilfe sicherstellen. In Kindertageseinrichtungen haben die Unfallversicherungsträger nach § 14 SGB VII für die Gewährleistung der Erste Hilfe zu sorgen. Empfohlen wird die Auffrischung im Rhythmus von zwei Jahren. Jedoch sind länderspezifische Regelungen zu beachten. In Bildungs- und Betreuungsorganisationen können Pädagogen, Leitungen, Verwaltungsfachangestellte und/oder Hausmeister eine Aus- und Fortbildung zum Ersthelfer machen. Die Kosten der Aus u. Fortbildung trägen die Unfallversicherungsträger.

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