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Erste Hilfe ist für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen besonders wichtig, da sie mit (teilweise) schutzbedürftigen Menschen arbeiten. Besonders im Fokus stehen dabei Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wie bspw. Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII müssen Schulen die Möglichkeit einer sachgerechten Erste Hilfe sicherstellen. In Kindertageseinrichtungen haben die Unfallversicherungsträger nach § 14 SGB VII für die Gewährleistung der Erste Hilfe zu sorgen. Empfohlen wird die Auffrischung im Rhythmus von zwei Jahren. Jedoch sind länderspezifische Regelungen zu beachten. In Bildungs- und Betreuungsorganisationen können Pädagogen, Leitungen, Verwaltungsfachangestellte und/oder Hausmeister eine Aus- und Fortbildung zum Ersthelfer machen. Die Kosten der Aus u. Fortbildung trägen die Unfallversicherungsträger.
Kursinhalte:
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Gefahren erkennenhttps://strato-editor.com/.cm4all/widgetres.php/com.cm4all.wdn.Separatingline/images/thumbnail.s g
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Notruf absetzen und Rettungskette, Herz-Lungen-Wiederbelebung nach neuesten Richtlinien beim Säugling und beim Kind
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Umgang mit dem halbautomatischen Defibrillator
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Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen, Vergiftungen
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Maßnahmen bei Kinderkrankheiten und häufigen Verletzungen im Kindesalter
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Unfallverhütung
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