In großen Unternehmen und in Betrieben mit einem erheblichen Gefährdungspotential sind Betriebssanitäter zuständig für die Versorgung von erkrankten und verletzten Personen. Sie führen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und/oder des Notarztes erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen durch. Um die Qualität der Versorgung zu gewährleisten, benötigt der reguläre Sanitäter eine erweiterte Ausbildung zum Betriebssanitäter. nach DGUV 304-002
Folgende Aufgaben fallen in den Tätigkeitsbereich des Betriebssanitäters:
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eigenständige Versorgung von kleineren Verletzungen
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Säuberung & Desinfizierung der betrieblichen Rettungsmittel
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Sicherstellung der sachgerechten Aufbewahrung von Erste-Hilfe-Material
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Registrierung von Vorkommnissen, die betriebsbedingte Unfälle und Erkrankungen betreffen
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Eigenverantwortliche Leitung der Erste-Hilfe-Station im Unternehmen/Betrieb oder auf der Baustelle